Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mira Elektronikentwicklung GmbH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Mira Elektronikentwicklung GmbH (im Folgenden 'Mira' genannt) und ihren Kunden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Mira stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widerspricht.
2.1. Das Unternehmen befasst sich mit der Entwicklung, dem Handel, dem Betrieb und der Wartung von Hardware- und Softwareprodukten aller Art sowie der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Vertragsdokumenten oder Leistungsbeschreibungen.
3.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Mira die Bestellung oder den Auftrag des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt.
3.2. Angebote von Mira sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen korrekt zur Vertragserfüllung bereitzustellen.
4.2. Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Daten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
4.3. Der Kunde ist für die Sicherheit und den Schutz seiner Zugangsdaten zu den von Mira bereitgestellten Systemen verantwortlich.
5.1. Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
5.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
6.1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
6.2. Im Falle eines höheren Aufwands oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.
6.3. Wenn Mira in Verzug gerät, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung, sofern keine längeren Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind.
7.2. Der Kunde muss Mängel unverzüglich schriftlich melden.
7.3. Ist ein Mangelanspruch berechtigt, hat Mira das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.1. Mira haftet nur für Schäden in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
8.3. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.1. Mira verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
9.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Mira.
10.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten.
10.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter.
11.1. Vertragsdauer und Kündigungsfristen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
11.2. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kiel, sofern der Kunde Kaufmann ist.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mira Elektronikentwicklung GmbH
Schauenburgerstraße 116, 24118 Kiel
Handelsregister: HRB 24555 KI
Webseite: www.mira-ee.com
E-Mail: info@mira-ee.de