MIRA Softwareagentur Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mira Elektronikentwicklung GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Mira Elektronikentwicklung GmbH (im Folgenden 'Mira' genannt) und ihren Kunden.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Mira stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Das Unternehmen befasst sich mit der Entwicklung, dem Handel, dem Betrieb und der Wartung von Hardware- und Softwareprodukten aller Art sowie der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.

2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Vertragsdokumenten oder Leistungsbeschreibungen.

3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Mira die Bestellung oder den Auftrag des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt.

3.2. Angebote von Mira sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen korrekt zur Vertragserfüllung bereitzustellen.

4.2. Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Daten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

4.3. Der Kunde ist für die Sicherheit und den Schutz seiner Zugangsdaten zu den von Mira bereitgestellten Systemen verantwortlich.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot.

5.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

6. Leistungszeitraum und Verzögerung

6.1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

6.2. Im Falle eines höheren Aufwands oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.

6.3. Wenn Mira in Verzug gerät, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.

7. Gewährleistung und Mängelansprüche

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung, sofern keine längeren Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind.

7.2. Der Kunde muss Mängel unverzüglich schriftlich melden.

7.3. Ist ein Mangelanspruch berechtigt, hat Mira das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8. Haftung

8.1. Mira haftet nur für Schäden in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.

8.3. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1. Mira verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

9.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Mira.

10. Vertraulichkeit

10.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten.

10.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1. Vertragsdauer und Kündigungsfristen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

11.2. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

12.Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kiel, sofern der Kunde Kaufmann ist.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Company Information

Mira Elektronikentwicklung GmbH

Schauenburgerstraße 116, 24118 Kiel

Handelsregister: HRB 24555 KI

Webseite: www.mira-ee.com

E-Mail: info@mira-ee.de